90% Förderung für Luftreiniger
Luftreiniger mit H14 Filter gehören längst zu einem ganzheitlichen Hygienekonzept und reduzieren das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 erheblich, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Daher können effiziente Luftfilter wie unsere VITAPOINT® Serie im Rahmen der Überbrückungshilfe IV mit bis zu 10 Mio € pro Monat gefördert werden. Ausschlaggebend ist hier der Umsatzverlust im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019.
Ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden (i.d.R. Steuerberater). Dieser prüft die Kriterien, ob ein Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt ist und ob die getroffenen Abschätzungen für Umsätze und anfallende Fixkosten für den Zeitraum der Antragstellung grundsätzlich plausibel sind.
Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Förderung relevant?
Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten tatsächlich entstehen (Zahlungsziel der Rechnung / ohne Zahlungsziel Rechnungserhalt) und nicht der Liefertermin. Anschaffungen sollten daher möglichst früh erfolgen, da davon auszugehen ist, dass mit jedem Öffnungsschritt die Umsätze ansteigen werden und der förderfähige Betrag sinkt oder gar keine Förderung mehr erfolgt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater!
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