100% Förderung für Luftreiniger
Luftreiniger mit H14 Filter gehören längst zu einem ganzheitlichen Hygienekonzept und reduzieren das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 erheblich, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Daher können effiziente Luftfilter wie unsere VITAPOINT® Serie im Rahmen der Überbrückungshilfe III mit bis zu 1,5 Mio € pro Monat rückwirkend bis März 2020 gefördert werden. Ausschlaggebend ist hier der Umsatzverlust im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019.
Ein Antrag auf Überbrückungshilfe III kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden (i.d.R. Steuerberater). Dieser prüft die Kriterien, ob ein Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt ist und ob die getroffenen Abschätzungen für Umsätze und anfallende Fixkosten für den Zeitraum der Antragstellung grundsätzlich plausibel sind. Bei dieser Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragsstellung über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) möglich und muss bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung für HEPA-Luftfiltersysteme?
Unternehmen können eine Förderung in Höhe von maximal 1,5 Mio € je Fördermonat erhalten. Die Anschaffungskosten eines mobilen Luftreinigers durch HEPA-Filter fallen dabei unter "Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen". Dieser Posten ist nicht separat gedeckelt und daher lediglich auf die monatliche Maximalförderung von 1,5 Mio € begrenzt. Im Gegensatz dazu sind Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten auf höchstens 20.000 € pro Monat begrenzt.
Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Förderung relevant?
Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten tatsächlich entstehen (Zahlungsziel der Rechnung / ohne Zahlungsziel Rechnungserhalt) und nicht der Liefertermin. Anschaffungen sollten daher möglichst früh erfolgen, da davon auszugehen ist, dass mit jedem Öffnungsschritt die Umsätze ansteigen werden und der förderfähige Betrag sinkt oder gar keine Förderung mehr erfolgt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater! Zum Übersichtsblatt für Luftreiniger
Zur Pressemitteilung vom 01.04.2021
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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